Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
TAxMON Consulting LLC

30 N Gould St Ste R, Sheridan

82801 Wyoming

Vereinigte Staaten von Amerika

Es findet ausdrücklich keine Steuerberatung statt, sondern eine betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen der Grundsätze der Unternehmensberatung.

Kontakt
Telefon: +49 (0) 1522 3955941 E-Mail: info@krypto-steuern.net

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle:
https://www.e-recht24.de




Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)

TAxMON Consulting LLC
30 N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801, Vereinigte Staaten von Amerika
E-Mail: info@krypto-steuern.net


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner


(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der TAxMON Consulting LLC (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, Datenaufbereitung, Transaktionsanalysen, die Erstellung von Reports und sonstige vereinbarte Dienstleistungen.

(2) Maßgeblich für Art, Umfang, Vergütung und Durchführung der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die individuelle Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Auftragsbedingungen.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen.



§ 2 Leistungsumfang und Durchführung des Auftrags

(1) Der Auftragnehmer erbringt betriebswirtschaftliche Beratungs-, Analyse- und Dokumentationsleistungen im vereinbarten Umfang.

(2) Zu den Leistungen können insbesondere die Aufbereitung und Auswertung von Kryptotransaktionen, die Strukturierung von Wallet- und Börsendaten, die Erstellung von Transaktionsübersichten sowie die Zusammenstellung von Reports und Dokumentationen gehören.

(3) Der Auftragnehmer erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung. Eine Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Gerichten oder sonstigen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungen.

(4) Die erstellten Unterlagen können dem Kunden als Grundlage für die weitere Prüfung durch hierzu befugte Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere Fachpersonen dienen. Sie ersetzen keine individuelle steuerrechtliche oder rechtliche Beurteilung.

(5) Eine bestimmte steuerliche Behandlung, die Anerkennung eines Reports durch eine Behörde oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dokumente und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Dies umfasst insbesondere Transaktionshistorien, Wallet-Adressen, Börsenkonten, CSV-Dateien, API-Daten, Angaben zu Transfers sowie Informationen zu Staking, Airdrops und weiteren relevanten Kryptotransaktionen, soweit diese für den jeweiligen Auftrag erforderlich sind.

(3) Der Kunde hat auf Rückfragen innerhalb angemessener Frist zu reagieren und auf bekannte Unvollständigkeiten, Unstimmigkeiten oder Fehler in den übermittelten Daten hinzuweisen.

(4) Verzögerungen oder zusätzlicher Bearbeitungsaufwand aufgrund fehlender, fehlerhafter oder verspätet bereitgestellter Informationen können zu einer Anpassung des Bearbeitungszeitplans führen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.


§ 4 Datenaufbereitung und Erstellung von Steuerreports

(1) Soweit die beauftragte Leistung die Aufbereitung von Transaktionsdaten, die Erstellung von Steuerreports oder die Zusammenstellung von Unterlagen für finanzielle, steuerliche oder behördliche Zwecke umfasst, erfolgt die Leistung ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bis zum vereinbarten Bearbeitungszeitpunkt bereitgestellten Daten und Informationen.

(2) Die Leistung gilt als vollständig erbracht, sobald die vereinbarten Unterlagen, Auswertungen, Reports oder Dokumentationen an den Kunden übermittelt wurden und ein etwaig vereinbartes Abschlussgespräch stattgefunden hat. Sofern kein Abschlussgespräch vereinbart wurde, gilt die Leistung mit Übermittlung der Arbeitsergebnisse als erbracht.

(3) Die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Datengrundlage liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nachträglich bereitgestellte, geänderte oder neu importierte Datenbestände ohne gesonderte Beauftragung in die bereits erbrachte Leistung einzubeziehen.

(4) Nach Abschluss der Leistung vom Kunden nachgereichte oder geänderte Transaktionsdaten, Wallets, Börsenkonten, Staking-, Airdrop- oder sonstige Kryptotransaktionen gelten als neuer Sachverhalt und erfordern eine gesonderte Beauftragung nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisen.


§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer behandelt die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich und verwendet diese grundsätzlich ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags.

(2) Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und technische Dienstleister einsetzen, soweit die einschlägigen Datenschutzvorschriften eingehalten werden und erforderliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften und der Datenschutzhinweise des Auftragnehmers.

(4) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.


§ 6 Mitwirkung Dritter und technische Hilfsmittel

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete technische Hilfsmittel, Softwarelösungen und externe Dienstleister einzusetzen.

(2) Hierzu können insbesondere Anwendungen zur Transaktionsanalyse, Datenaggregation und Reporterstellung gehören.

(3) Soweit für die Nutzung solcher Anwendungen Zugänge oder Berechtigungen des Kunden erforderlich sind, werden deren Umfang und Verwendung gesondert abgestimmt.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung der übermittelten Daten berechtigt ist.


§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(2) Die Vergütung kann als Pauschalpreis, nach Zeitaufwand oder auf Grundlage einer anderen ausdrücklich vereinbarten Abrechnungsform festgelegt werden.

(3) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht und vergütet.

(4) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Fehlt eine Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Regelungen.

(5) Der Auftragnehmer kann Vorschüsse oder Teilzahlungen vereinbaren. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.



§ 8 Verzögerungen und unterlassene Mitwirkung

(1) Erfüllt der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung setzen.

(2) Solange erforderliche Daten oder Informationen fehlen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die hiervon abhängigen Leistungen fortzusetzen.

(3) Entstehen durch eine unterlassene Mitwirkung zusätzliche Aufwendungen, kann hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

(4) Gesetzliche Rechte zur Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrags bleiben unberührt.


§ 9 Beanstandungen und Mängelbeseitigung

(1) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Unstimmigkeiten in den übermittelten Arbeitsergebnissen möglichst zeitnah schriftlich mitzuteilen.

(2) Soweit eine Leistung nicht dem vertraglich vereinbarten Umfang entspricht und ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, richten sich die Rechte des Kunden nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Korrektur von Fehlern, die auf einer nicht vertragsgemäßen Leistung des Auftragnehmers beruhen, ist von der gesondert zu vergütenden Verarbeitung nachträglich bereitgestellter oder geänderter Kundendaten zu unterscheiden.

(4) Gesetzliche Gewährleistungs- und sonstige Kundenrechte bleiben unberührt.


§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen und Daten, die vom Kunden oder von Dritten bereitgestellt werden, soweit deren Überprüfung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.

(3) Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für eigene Fehler bei der vereinbarten Datenverarbeitung und Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.

(4) Für steuerliche Entscheidungen, Erklärungen gegenüber Behörden und die rechtliche Beurteilung der Arbeitsergebnisse ist der Kunde beziehungsweise die von ihm beauftragte, hierzu befugte Fachperson verantwortlich.

(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


§ 11 Verwendung und Weitergabe von Arbeitsergebnissen

(1) Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwenden.

(2) Eine Weitergabe an Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Finanzbehörden oder andere Stellen ist zulässig, soweit dies dem vereinbarten Zweck der Unterlagen entspricht.

(3) Eine darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung, Veröffentlichung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Rechte an verwendeter Software, Vorlagen, Methoden und sonstigen bereits bestehenden Arbeitsmitteln verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.


§ 12 Vertragsdauer und Beendigung

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf einer vereinbarten Laufzeit oder durch eine wirksame Kündigung.

(2) Die Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung richten sich nach der Art des Vertrags und den getroffenen Vereinbarungen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung richtet sich die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und gegebenenfalls entstandene Aufwendungen nach den vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.


§ 13 Herausgabe und Aufbewahrung von Unterlagen

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die vereinbarten Arbeitsergebnisse in der vereinbarten Form zur Verfügung.

(2) Die Aufbewahrung und Löschung von Kundendaten richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungs- und Datenschutzvorschriften.

(3) Eine dauerhafte Archivierung sämtlicher vom Kunden bereitgestellter Transaktionsdaten, Dateien und Zugänge wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, ihm übermittelte Arbeitsergebnisse und eigene Ausgangsdaten entsprechend seinen gesetzlichen und tatsächlichen Bedürfnissen aufzubewahren.


§ 14 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

(1) Das auf das Vertragsverhältnis anwendbare Recht bestimmt sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame Rechtswahl getroffen wurde.

(2) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere solche, die bei einer grenzüberschreitenden Vertragsbeziehung Anwendung finden, bleiben unberührt.

(3) Gerichtsstand und gerichtliche Zuständigkeit richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


§ 15 Änderungen und Ergänzungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

(2) Änderungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen für bereits bestehende Vertragsverhältnisse werden nur nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften wirksam.

(3) Für neue Aufträge gilt die jeweils wirksam in den Vertrag einbezogene Fassung der Allgemeinen Auftragsbedingungen.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(2) An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.